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i.    Circulaire vom 4. Mai 1987 [13]

Der in diesem Rundschreiben unter Punkt « 6) Mise à l‘essai d‘une nouvelle grille-horaire pour l‘année scolaire 1987/88 » vorgeschlagene Stundenplan enthält 30 Unterrichtseinheiten, davon 18 Einheiten zu je 55 Minuten und 12 Einheiten zu je 50 Minuten:

Vorgeschlagener Stundenplan: 08.00 - 08.55 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

08.55 - 09.45 Uhr (1 Einheit zu 50 Min.)

09.45 - 10.00 Uhr (Pause)

10.00 - 10.50 Uhr (1 Einheit zu 50 Min.)

10.50 - 11.45 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

14.00 - 14.55 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

14.55 - 15.05 Uhr (Pause)

15.05 - 16.00 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

Das vorgeschlagene Modell berücksichtigt außerdem die quantitativen und qualitativen Änderungen bei den unterrichteten Fächern. Tabelle 2.3 gibt einen Überblick über das neue Modell.

Répartition des leçons par année d‘études

I

II

III

IV

V

VI

 

1er sem.

2ème sem.

Enseignement religieux 

3

3

3

3

3

3

3

Luxembourgeois 

1

1

1

1

1

1

1

Français 

3

7

7

7

7

Allemand 

8

9

8

5

5

4

4

Calcul 

6

6

6

5

5

5

5

Eveil aux sciences,
à l‘histoire et à la géographie 

3

4

2

2

2

 –

Histoire 

1

1

Géographie 

1

1

Sciences naturelles 

1

1

Education artistique 

1

1

1

1

1

1

1

Travaux manuels 

1

1

1

1

1

1

1

Education musicale 

1

1

1

1

1

1

1

Education physique et sportive

3

3

3

3

3

3

3

Options et sujets divers 

1

1

1

1

1

1

1

Activités dirigées 

2

TOTAL 

30

30

30

30

30

30

30

Tabelle 2.3 (Quelle: Courrier de l’Éducation Nationale, 1987)

 

j.    Circulaire vom 4. Mai 1988 [13]

Ein Jahr später macht das Ministerium für Nationale Erziehung noch einmal den gleichen Vorschlag zur Änderung des Stundenplans. Dabei kommt jedoch eine Variante hinzu, die es erlauben soll, verschiedene Unterrichtseinheiten aufzuteilen und zusammenzufassen. Auf diese Weise soll mehr Zeit zur Verfügung stehen für Fächer, die sich nur schwer in Einheiten von 50 oder 55 Minuten umsetzen lassen, z.B. Sport- und Bewegungsunterricht. Außerdem ist an den Nachmittagen jetzt eine Pause von 15 Minuten vorgesehen. Die Stundenverteilung auf die einzelnen Fächer bleibt dieselbe (siehe Tabelle 2.3). Neben dem unter i. beschriebenen Stundenplan wird also auch noch folgendes Modell als Alternative angegeben:

Alternativer Stundenplan: 08.00 - 08.55 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

(zum Modell unter i.) 08.55 - 09.45 Uhr (1 Einheit zu 50 Min.)

09.45 - 10.10 Uhr (½ Einheit zu 25 Min.)

10.10 - 10.25 Uhr (Pause)

10.25 - 11.20 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

11.20 - 11.45 Uhr (½ Einheit zu 25 Min.)

13.55 - 14.50 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

14.50 - 15.05 Uhr (Pause)

15.05 - 16.00 Uhr (1 Einheit zu 55 Min.)

In Anbetracht der Tatsache, dass in der circulaire vom 25. Mai 1983 noch folgende Begründung für die Einführung eines neuen Stundenplans angeführt wurde: « la nouvelle grille prévoit des périodes d‘enseignement de même durée, ce qui permet de mieux maintenir en éveil l‘attention des élèves », scheint es uns doch etwas paradox zu sein, dass fünf Jahre später wieder für ungleiche Zeiteinheiten plädiert wird. Der Grund hierfür ist wahrscheinlich in der praktischen Umsetzung eines theoretischen Modells zu suchen, das den Unterrichtsstoff möglichst homogen auf den Stundenplan verteilen will. Die Praxis zeigt nämlich – und das wird wohl jede LehrerIn bestätigen können – dass man eben nicht verschiedene Unterrichtsinhalte in gleiche Stücke portionieren kann, um nachher trotzdem ein Ganzes zu erhalten. Außerdem hat die hier oben angegebene Begründung den Nachteil, dass sie ziemlich vage und somit wenig pragmatisch ist.

 

k.    Circulaire vom 10. Mai 1989 [13]

Zu Beginn des Schuljahrs 1989/90 wird der neue Lehrplan obligatorisch [14], d.h. dass ab diesem Schuljahr im Untergrad der Unterricht nach den im Lehrplan festgehaltenen Richtlinien aufgebaut werden muss, inklusive der neuen Fächeraufteilung und des Gebrauchs neuer Schulbücher, soweit vorhanden. Somit wird der unter Erziehungsminister Fernand Boden (Christlich Soziale Volkspartei – CSV) den Gemeinden auf fakultativer Basis bereits mehrmals vorgeschlagene neue Stundenplan schließlich landesweit vom neuen Minister für Nationale Erziehung Marc Fischbach (CSV) während des Schuljahrs 1989/90 testweise eingeführt. Dabei wird übrigens auf das erste Modell mit 10 Minuten Pause an den Nachmittagen (siehe Punkt i.) zurückgegriffen.

 

2.1.2    Die Schulorganisation in Luxemburg seit 1990

a.    Circulaire vom 26. April 1990 [13]

Mit dem Beginn des Schuljahrs 1990/91 tritt der neue Stundenplan für die Primarschulen landesweit definitiv in Kraft. Dabei wird in der circulaire vom 26. April 1990 erstmals auf die wöchentliche Unterrichtszeit in Minuten hingewiesen: (18 x 55‘) + (12 x 50‘) = 1590‘ pro Woche.

Was die Organisation der Vorschulen anbelangt, wurde bis jetzt empfohlen, ihren Zeitplan an den der Primarschulen anzupassen. In dem genannten ministeriellen Rundschreiben werden jetzt auch auf diesem Gebiet konkretere Daten angegeben. So beträgt die wöchentliche Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, 1485 Minuten. Der Stundenplan sieht folgendermaßen aus:

  1. Stundenplan der Vorschule: - Vormittage: 08.00 - 11.45 Uhr

  2. - Nachmittage: 14.00 - 16.00 Uhr

  3. Der wöchentliche Stundenplan darf nicht weniger als 26 Unterrichtseinheiten enthalten. Auf Entscheidung der Gemeindeverwaltung können die Vorschulklassen samstags frei sein.

Im Rundschreiben wird gleichfalls darauf hingewiesen, dass während der Testphase im Schuljahr 1989/90 bereits 80 Gemeinden sich dafür entschieden hatten, den Vorschulklassen samstags frei zu geben.

Im Großen und Ganzen behält der neue Stundenplan für die große Majorität der Gemeinden seine Gültigkeit bis zum laufenden Schuljahr (1999/2000). Allerdings tritt 1998 eine Reduzierung der Unterrichtseinheiten von 30 auf 29 ein.

 

b.    Gesetz vom 10. Juli 1998

Dieser am 21. August 1998 im Mémorial veröffentlichte Gesetzestext [15] betrifft die Umänderung der Artikel 22, 23 und 26 des modifizierten Gesetzes vom 10. August 1912 betreffend die Organisation des Primarunterrichts, und dies aufgrund der Konvention vom 31. Oktober 1997 zwischen der luxemburgischen Regierung und dem luxemburgischen Erzbistum betreffend die Organisation des Religionsunterrichts in den Luxemburger Primarschulen. In dieser vom damaligen Minister für Nationale Erziehung – pikanterweise auch Minister des Kultus – Frau Erna Hennicot-Schoepges (CSV) als Vertreterin der Regierung und vom Erzbischof von Luxemburg Fernand Franck unterzeichneten Konvention zwischen Staat und Kirche wird sich darauf geeinigt, künftig nur noch zwei Religionsstunden pro Woche an den Luxemburger Primarschulen zu unterrichten. Gleichzeitig wird parallel zum Religionsunterricht der Moral- und Sozialunterricht eingeführt. Die sogenannte dritte Möglichkeit, dem Religions- bzw. Moralunterricht fernzubleiben, entfällt damit.

Da durch diese Reduzierung der Unterrichtseinheiten die 30. Einheit wegfällt, ist auch eine geringfügige Änderung des Stundenplans nötig. Von den Gemeinden werden daraufhin zwei Modelle umgesetzt: einerseits wird die letzte Einheit am Samstag fallen gelassen, die Schule endet somit um 10.55 Uhr; andererseits wird am bisherigen Stundenplan festgehalten, aber jeder vierte Samstag ist frei. Die beiden noch zu Beginn des Schuljahrs 1999/2000 allgemein gültigen Varianten werden in Tabelle 2.4 gegenübergesetzt.

 

Vormittag

Nachmittag

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

3 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten

4 Einheiten*

2 Einheiten

2 Einheiten

2 Einheiten

2 Einheiten

2 Einheiten

2 Einheiten

 

 

 

* entfällt jede 4. Woche

08.00 - 08.55 Uhr (55 Min.)

08.55 - 09.45 Uhr (50 Min.)

09.45 - 10.00 Uhr (Pause)

10.00 - 10.55 Uhr (55 Min.)

10.55 - 11.45 Uhr (50 Min.)

14.00 - 14.55 Uhr (55 Min.)

14.55 - 15.05 Uhr (Pause)

15.05 - 16.00 Uhr (55 Min.)

Tabelle 2.4

 

2.1.3    Die Ferienregelung

In Luxemburg ist die Verteilung der Schulferien größtenteils an die der kirchlichen Feste gebunden. Da diese Feste jedoch z.T. variabel sind, (z.B. Ostern, Pfingsten), sowie bei den an feste Daten gebundenen Feiertagen (z.B. Weihnachten) der Wochentag ständig wechselt, muss für jedes Schuljahr ein neuer Kalender aufgestellt werden. Der Minister für Nationale Erziehung teilt den Gemeindeverwaltungen diesen Ferienkalender jedes Jahr in seiner circulaire d‘avril (respektiv circulaire de mai) mit.

Bis Mitte der 70er Jahre hatten die Luxemburger Primarschüler neben den zwei zweiwöchigen Ferien an Weihnachten und Ostern sowie den zweimonatigen Sommerferien nur noch an Pfingsten eine Woche Ferien. Daneben waren schulfreie Tage an Allerseelen, am St. Nikolaus-Tag, sowie an Karneval vorgesehen. Unter dem sozialistischen Erziehungsminister Robert Krieps (Luxemburger Sozialistische Arbeiter Partei – LSAP) jedoch wurden ebenfalls an Allerheiligen und an Karneval einwöchige Ferien eingeführt, so dass jetzt jedes Trimester durch eine Woche Ferien geteilt wird. Vor einigen Jahren schließlich wurde der Samstag vor den „kurzen" Ferien freigestellt, auch die Sommerferien fangen etwas früher an als sonst.

Durch den Umstand, dass verschiedene kirchliche Feste variabel sind, kommen auf diese Weise meist ziemlich ungleichmäßige Trimesterabschnitte pro Schuljahr zu Stande. So kommt es häufig vor, dass im dritten Trimester im Vergleich zum ersten viel Unterrichtszeit fehlt, da in dieser Jahreszeit noch weltliche Feiertage (1. Mai, Nationalfeiertag) zu den kirchlichen hinzukommen.

 

2.2    Die Gesellschaft im Wandel

2.2.1    Die Situation vor dem ersten Weltkrieg

Die Luxemburger Geschichte [16] lehrt uns, dass die großherzogliche Bevölkerung zu Beginn des 20. Jahrhunderts hauptsächlich von der Landwirtschaft lebte. Obschon sich die Metallindustrie im Aufschwung befand, dominierte kurz vor Beginn des ersten Weltkriegs noch der primäre Bereich (Landwirtschaft) mit 43 % gegenüber 39 % für den sekundären Bereich (Industrie) und nur 18 % für den tertiären Bereich (Dienstleistungen). Diese Daten entsprechen also der Zeit, in der der Basistext des heutigen Schulgesetzes in Kraft trat (10. August 1912). Somit spiegeln auch heute noch verschiedene Artikel dieses Gesetzes die damalige gesellschaftliche Situation wider, z.B. Artikel 8, welcher besagt, dass Kinder, die älter als 11 Jahre sind, für eine begrenzte Zeit vom Unterricht freigestellt werden können, um ihren Eltern zu helfen.

« Sur la demande du Conseil communal, l‘inspecteur entendu, le Gouvernement pourra dispenser les enfants âgés de onze ans accomplis de fréquenter l‘école pour un temps déterminé, soit pendant la journée entière, soit pendant une partie de la journée, pour leur permettre d‘assister leurs parents ou tuteurs. »

Dieser Artikel ist ein eindeutiger Hinweis auf die ländliche Herkunft eines großen Teils der Schulbevölkerung, da besonders während der Erntezeit zusätzliche Hilfskräfte auf den Feldern gebraucht wurden, die dann auch von den ältesten Kindern gestellt wurden.

Zu jener Zeit war die Familienform deshalb auch eine andere als heute. Besonders im landwirtschaftlichen Bereich brachten die Familienbetriebe es mit sich, dass die Leute nicht nur zahlreiche Kinder hatten, sondern dass darüber hinaus in einer Großfamilie mehr als zwei Generationen unter einem Dach lebten. Die Kinderbetreuung war unter diesem Gesichtspunkt also im Vergleich zu heutigen Verhältnissen wohl weniger problematisch.

 

2.2.2    Die demographische Entwicklung im 20. Jahrhundert

Das 20. Jahrhundert in Luxemburg war vom demographischen Standpunkt aus eine Periode des zeitweilig unterbrochenen Wachstums, zum einen durch die beiden Weltkriege, zum anderen durch eine große Wirtschaftskrise dazwischen. Zählte Luxemburg noch 265.498 Einwohner zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts (1913), waren es 1930 bereits 299.782, welche infolge der Wirtschaftskrise und des zweiten Weltkriegs 1945 auf 284.475 Einwohner zurückgingen. Seitdem stieg die Einwohnerzahl jedoch stetig, zuerst langsamer, gegen Ende des Jahrhunderts jedoch immer schneller, so dass Luxemburg heute über 430.000 Einwohner zählt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die Geburtenrate der Luxemburger dabei stetig abgenommen hat, von 25 % im Jahre 1914 bis zu 13 % im Jahre 1971. Der Historiker Gilbert Trausch (1973) findet diese Einstellung der Luxemburger zum Leben merkwürdig, da der hohe Lebensstandard, die niedrige Arbeitslosenzahl, sowie der Umstand, dass der größte Teil der Bevölkerung katholischen Glaubens war (was den Leuten, wie Trausch schreibt, wenig Möglichkeiten der Verhütung ließ) eher Faktoren darstellten, die für eine höhere Kinderzahl als die in den meisten luxemburgischen Familien üblichen ein oder zwei Kinder sprechen müssten.

Rund 30 Jahre später ist die Geburtenrate der Luxemburger zwar wieder im Aufschwung, doch das bedeutet nicht, dass den Schulen in der Zwischenzeit die Kinder gefehlt hätten. Die große Bevölkerungszunahme in dem letzten Vierteljahrhundert erklärt sich nämlich durch die Zuwandererzahl, die stetig zugenommen hat, mit ihnen somit auch die Zahl der ausländischen Kinder, die unsere Schulen besuchen. So kann man den vom Ministerium für Nationale Erziehung zu Beginn des Schuljahrs 1999/2000 veröffentlichten Daten [17] entnehmen, dass die Schülerzahl im Primarunterricht von 37.522 Kindern zum Schulanfang 1995/96 auf jetzt 42.814 Kinder stetig gestiegen ist. Das macht also einen jährlichen Zuwachs von rund tausend Schülern aus.

Wenn man jedoch die steigende Kinderzahl mit der Tatsache in Verbindung bringt, dass immer weniger Familien dem noch 1973 von Gilbert Trausch angenommenen Bild der katholischen Ehegemeinschaft entsprechen, ergeben sich andere gesellschaftliche Zwänge.

 

2.2.3    Veränderte Familienstrukturen

Neben dem Umstand, dass in der letzten Jahrhunderthälfte größtenteils nur ein bis zwei Kinder in eine Partnerschaft hineingeboren wurden, tragen steigende Scheidungsquoten dazu bei, dass die gängige Familienstruktur sich nicht nur von der Großfamilie zur einfachen Wohngemeinschaft mit Eltern und Kindern zurückgebildet hat, sondern dass eine neue Familienform von alleinerziehenden Elternteilen mit Kindern hinzugekommen ist.

 

a.    Berufstätigkeit der Eltern

Die Frage nach der Betreuung ihrer Kinder tritt bei Alleinerziehenden verständlicherweise in den Vordergrund, da die/der Erziehungsberechtigte ja für ihre/ seine Familie sorgen muss, indem sie/er zwecks Einkommen einer Arbeit nachgeht. Doch auch bei Partnerschaften ist das Modell, nach dem der Mann arbeitet und die Frau die Kinder betreut und die Hausarbeit erledigt, immer seltener die Norm. In einer vom luxemburgischen Ministerium für Frauenförderung in Auftrag gegebenen rezenten Studie [18] wird erwähnt, dass die Erwerbsquote von Frauen in den letzten 20 Jahren in der Europäischen Union stetig zugenommen hat. Dieser Trend ist auch in Luxemburg zu beobachten, wenngleich der Anteil erwerbstätiger Frauen von 38 % aller Beschäftigten für das Jahr 1997 im europäischen Vergleich noch als niedrig einzustufen ist. Diese Zunahme spiegelt auch den Umstand wider, dass immer mehr Mütter berufstätig sind, was also auch in Partnerschaften mit Kindern die Frage nach deren Betreuung aufwirft.

 

b.    Konsequenzen für die Schule

In der oben erwähnten Studie „Hausfrauen in Luxemburg" wurden die Hausfrauen nach den Umständen gefragt, die als Hindernisse gegen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit empfunden werden. Dabei nannten die Frauen, die einen beruflichen Wiedereinstieg anstreben, als einen der wichtigsten Gründe gegen eine berufliche Aktivität die geltenden Schulzeiten (neben unflexiblen Arbeitszeiten und Unvereinbarkeit von Beruf und Haushalt). Auch bei den Hausfrauen, die noch unentschlossen sind, ob sie später wieder einen Beruf ausüben wollen, werden u.a. die Schulzeiten als Hindernis angegeben.

Beim Wunsch nach verbesserten Kinderbetreuungsmöglichkeiten wird zwar an erster Stelle die eigene Betreuung der Kinder in Verbindung mit größerer staatlicher Unterstützung genannt, an zweiter Stelle stehen jedoch Anforderungen an das Schulsystem: Rund ein Viertel der Hausfrauen wünschen sich eine qualifizierte Über-Mittag- und Hausaufgaben-Betreuung. Noch über ein Fünftel verlangen die Einrichtung von Schulkantinen. Jede sechste Frau möchte Schulzeiten haben, die mit ihrer Berufstätigkeit vereinbar wären.

 

2.3    Schlussfolgerung

Obschon sich die Schulorganisation im Laufe der Zeit in den Luxemburger Primarschulen verändert hat, einerseits durch Anpassung des wöchentlichen Stundenplans an die Reduzierung der Unterrichtseinheiten, andererseits durch Verlängerung der Feriendauer, wird durch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Frage aufgeworfen, ob unser Schulsystem den heutigen Familienstrukturen gerecht wird. Dabei wurde allerdings noch nicht auf die Befindlichkeit der Kinder gegenüber den bestehenden Schulrhythmen eingegangen. Dieser Aspekt soll nun im folgenden Kapitel beleuchtet werden.

[13] Courrier de l’Éducation Nationale, 1968-1990

[14] laut ministeriellem Erlass vom 1. September 1989 zur Änderung des Lehrplans für die Luxemburger Primarschulen

[15] Mémorial A N° 67, 1998, p. 1338

[16] G. Trausch, 1973

[17] Dossier de presse « Rentrée 99 », 1999

[18] Hausfrauen in Luxemburg, 1998

 

Bibliografie

 

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